Vertragsrecht

Ein guter Vertrag hält einer gerichtlichen Überprüfung stand. Das ist unsere Handlungsmaxime.

Den Inhalt des Vertrages geben grundsätzlich Sie vor. Durch unsere fundierten Rechtskenntnisse, unsere Erfahrungen und unser Verhandlungsgeschick, unterstützen wir Sie dabei, eine für Sie optimale Vereinbarung auszuhandeln und formwirksam festzuhalten.

Ist es einmal so weit und Sie müssen um Ihre Rechte aus einem Vertrag streiten, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

So haben wir in jüngster Zeit zahlreich Ansprüche unserer Mandanten gegenüber von Versicherungsgesellschaften durchgesetzt. Jede Ablehnung einer Kostenübernahme durch eine Versicherungsgesellschaft, unter dem Verweis auf vertraglich geregelte Haftungsausschlüsse, muss unserer Ansicht nach, durch einen Spezialisten überprüft werden. In den meisten Fällen können wir für unsere Mandanten Vertragsleistungen erstreiten.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Kanzlei, telefonisch oder online.