Bankenrecht

Immer wieder kommt es in den Geschäftsbeziehungen zwischen Banken und ihren Kunden zu rechtlichen Problemen. Doch selbst langjährige Kunden finden bei ihrer Bank kein Gehör.

Vertrauen Sie auf die Expertise unserer Experten und lassen Sie Ihre Rechte von einem Spezialisten für Bankrecht und Kapitalmarktrecht durchsetzen. Frau Rechtsanwältin Anna O. Orlowa ist Ihre Fachanwältin, die auf das Vorgehen gegen alle Finanzinstitute spezialisiert ist.

Wir setzen Ihre Recht durch und sind für Sie da u.a. bei:

  • Widerruf von Darlehen
  • Verbraucherkredite
  • Leasingverträge
  • unzulässige Kreditgebühren
  • unzulässige Bearbeitungsgebühren
  • unzulässige Geschäftsklauseln der Banken und Sparkassen
  • unzulässige Verweigerung einer Darlehensgewährung
  • Bausparverträge
  • Streitigkeiten mit ausländischen Banken
  • unzulässige Vorfälligkeitsentschädigung
  • Hypotheken- und Grundschulden
  • Bürgschaften
  • Sicherheitsverwertung
  • unzulässige Übersicherung
  • Verfahren vor dem Ombudsmann für Banken
  • Verfahren vor dem Ombudsmann für Sparkassen
  • Wertpapiere
  • Rahmenverträge
  • Kartellrecht
  • kartellrechtlicher Schadensersatz

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Kanzlei, telefonisch oder online.

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